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Feuerwehr-Dienstvorschrift

Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen dazu, einen einheitlichenStandardder Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen den geordneten Einsatz Taktischer Einheiten der Feuerwehr.

Erstellung und Einführung

Die Dienstvorschriften werden von der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage ihrer entsprechenden Feuerwehrgesetze empfohlen. Sie werden danach durch Erlass des jeweiligen Bundeslandes in Kraft gesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern tatsächlich gültigen Feuerwehr-Dienstvorschriften. Eine Liste der von dem AFKzV verabschiedeten Dienstvorschriften ist den Weblinks zu entnehmen.

 

Aktuelle Feuerwehr-Dienstvorschriften

Nummer Inhalt Stand
FwDV 1 Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –
  • Persönliche Schutzausrüstung und Einsatzausrüstung
  • Handhabung und Bedienung der feuerwehrtechnischen Gerätschaften im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • Sichern in absturzgefährdeten Bereichen
  • Retten und Selbstretten
  • Verkehrssicherung
  • Sichtzeichen
2006, ergänzt 2007
FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
  • regelt die Teilnahmevoraussetzungen, Ziele und Dauer der verschiedenenLehrgänge
2012
FwDV 3[3] Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz 2008
FwDV 7 Atemschutz
  • In dieser FwDV werden die Anforderungen an einen Atemschutzgeräteträger, die Aus- und Weiterbildung, sowie Einsatzgrundsätze, Aufgabenverteilung und die Bedeutung des Atemschutzes erklärt.
2005
FwDV 8 Tauchen 2014
FwDV 10 Die tragbaren Leitern 1996
FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz 1999
FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
  • Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren entsprechend der Gefahrengruppe
2012
PDV/DV 800 Fernmeldeeinsatz
  • Diese (für Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltende) Dienstvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs.
1986
PDV/DV 810  Fernmeldebetriebsdienst
  • mit dem für den Katastrophenschutz und im Speziellen die Feuerwehr relevanten Teil „PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst
  • Die Vorschrift besteht aus fünf Teilen: einen allgemeinen Teil und den fachspezifischen Teilen „Fernschreibverkehr“, „Telegrafiefunkverkehr“, „Sprechfunkverkehr“, „Fernsprechverkehr“, wobei für Katastrophenschutz besonders Teil 3 „Sprechfunkdienst“ relevant ist
  • In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt
  • In einigen Bundesländern ist Teil 3 als eine eigenständige FwDV 810 eingeführt worden

 

Einzelnachweise

Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (PDF) Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (mit redaktionellen Ergänzungen bis 03/2007),Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2007

Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (PDF) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, 2012


Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 (PDF) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2008

 

Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (PDF) Atemschutz (Stand 2002 mit Änderungen 2005), Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2005

Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 (PDF) Tauchen, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2014


Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (PDF) Die tragbaren Leitern, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 1996

Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (PDF) Führung und Leitung im Einsatz: Führungssystem, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 1999

Feuerwehr-Dienstvorschrift 500 (PDF) Einheiten im ABC-Einsatz, 2012

Polizeidienstvorschrift/KatS-Dienstvorschrift 800 (PDF; 1,7 MB) Fernmeldeeinsatz; im Bereich des nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienstes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Fm/IuK-Dienst im KatS, 1986
Polizeidienstvorschrift/KatS-Dienstvorschrift 810 (PDF; 2,8 MB) Fernmeldebetriebsdienst; im Bereich des nichtöffentlichen beweglichen Landfunkdienstes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, 1988

 

Quelle: Wikipedia

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